Die �bertragung von Rechten an nicht fertig gestellten Bauobjekten
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Wie kann man das Recht an einem nicht fertig gestellten Bauobjekt �bertragen? Weshalb st��t man bei der einfachen Ver�u�erung eines Geb�udes in der Bauphase in der Praxis auf solche Probleme? Wie kann man beim Erwerb eines nicht fertig gestellten Bauobjekts auf einfachste Weise die Rechte aus der Baugenehmigung �bertragen oder eine Baugenehmigung auf eigenen Namen bekommen? Welchen Einfluss haben �juristische Konstruktionen� auf die Qualit�t der Transaktion und ihre Notwendigkeit aufgrund eines Mangels und/oder einer Inkonsistenz von Vorschriften?